Schulordnung
Jeder hat das Recht, ungestört zu lernen.
Die Schulordnung ist für alle da, also sowohl für die Schüler/innen, die Lehrer/innen als auch für die Eltern und alle anderen Mitarbeiter/innen, die das Schulleben mitgestalten.
Damit das Lernen und das gemeinsame Zusammenleben an der Schule gelingt und sich alle wohlfühlen können, ist es wichtig, dass es Regeln gibt, an die sich alle halten.
Unsere Regeln sind:
Der Schulbereich:
Die Gemeinde Unterensingen stellt die Gebäude mit Einrichtungen allen Personen zur Verfügung, die am Schulleben beteiligt sind. Zum Schulbereich gehören die Schulgebäude, die Sporthalle im Udeon, die Sporthalle in der Bettwiesenhalle, der Schulhof und der Hartplatz.
Vor dem Unterricht:
Die Schüler/innen gehen möglichst zu Fuß zur Schule. Sie dürfen nach bestandener Fahrradprüfung ohne Begleitung mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Das Rad und der Fahrradhelm müssen den Verkehrsvorschriften entsprechen. Die Fahrräder müssen in den Fahrradständern abgestellt werden.
Die 1. Stunde beginnt um 7.40 Uhr. Die Kinder kommen nicht früher als 10 Minuten (Aufsichtsbeginn) vor Unterrichtsbeginn zur Schule. Ab 7.30 Uhr beginnt der offene Anfang und die Schüler/innen dürfen die Gebäude betreten. Haben die Schüler/innen erst zur 2. Stunde (8.30 Uhr) Unterricht, warten sie auf ihrem jeweiligen Aufstellplatz, bis sie abgeholt werden.
Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, verabschieden sich vor dem Schulgebäude von ihnen. „Ab hier schaffen wir das alleine“.
Die Lehrerparkplätze müssen zwischen 7.00 Uhr und 14.00 Uhr für Lehrer/innen freigehalten werden und dürfen nicht als öffentlicher Parkplatz benutzt werden. Wenn Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, benutzen sie andere Parkplätze (z. B. bei der Bettwiesenhalle).
Auf der Treppe gehen alle langsam (kein Rennen oder Drängeln) zu ihren Klassenzimmern. Die Jacken und Sportbeutel werden ordentlich an der jeweiligen Garderobe aufgehängt.
In der Schule / während des Unterrichts:
Sollten der/die Lehrer/in verhindert und 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, so ruft ein/e Schüler/in die nächste Lehrperson oder geht zum Sekretariat.
Alle helfen mit, Schule und Schulhof, Umkleideräume und Toiletten in Ordnung zu halten.
Das Schulhaus mit all seinen Räumen ist kein Spielplatz. Hier ist Ruhe und Ordnung einzuhalten.
Während der Unterrichtszeit verlassen die Schüler/innen das Schulgelände nur mit Genehmigung einer Lehrerin oder eines Lehrers.
In den Pausen:
Es gibt 2 große Pausen:
Die Schüler/innen halten sich während der Pausen ausschließlich auf dem ausgewiesenen Pausengelände auf. Ohne Erlaubnis der Lehrkraft darf kein Kind den Pausenhof verlassen.
In jeder großen Pause befinden sich Lehrer/innen als Aufsicht auf dem Schulhof.
Am Ende der Pause stellen sich die Schüler/innen an ihrem Aufstellplatz auf.
Nach dem Unterricht:
Nach Unterrichtsende sorgt jede/r Schüler/in dafür, dass sein / ihr Platz ordentlich und sauber ist. Die Schüler/innen verlassen nach Unterrichtsschluss das Schulgelände und sollen sich zügig auf den Heimweg bzw. in die Grundschulbetreuung begeben. Außerhalb der Schulgebäude können die Schüler/innen von den Eltern abgeholt werden.
Turnbeutel werden spätestens jeden Freitag mit nach Hause genommen.
Krankheit/Beurlaubung:
Eltern melden ihre Kinder gleich zu Unterrichtsbeginn am selben Morgen krank. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich (auch über Mitschüler/innen) geschehen.
Ansteckende Krankheiten, Läuse- und Parasitenbefall müssen der Schule umgehend gemeldet werden à siehe Elterninfoblatt (auch: homepage/Infobrett)
Sollte ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, teilen die Eltern dies schriftlich dem/r Sportlehrer/in mit. Sollte sich dies über einen längeren Zeitraum erstrecken ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Jede Beurlaubung vom Unterricht muss im Voraus von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer bzw. von der Schulleitung genehmigt werden.